Schulpflegschaft

 

 

Die Schulpflegschaft bildet sich durch die acht Klassenpflegschafts-vorsitzenden. Sie vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule.

 

Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Auf den Sitzungen der Schulpflegschaft nimmt die Schulleiterin mit beratender Stimme teil, die Pflegschaftsvertreter können – ebenfalls ohne Stimmrecht – teilnehmen.


Schulpflegschaftsvorsitzender ist Herr Otto

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Hier gibt es allgemeine Informationen zur Schulmitwirkung: KLICK!

 

Klassenpflegschaft

Am Anfang jedes Schulhalbjahres und zusätzlich nach Bedarf treffen sich in jeder Klasse die Erziehungsberechtigten und die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer zu einer Klassenpflegschaftssitzung. Auf der ersten Sitzung zu Beginn jedes neuen Schuljahres wird pro Klasse unter den anwesenden Erziehungsberechtigten ein Elternteil als Pflegschaftsvorsitzender, ein zweiter als dessen Vertreter gewählt. Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen bzw. Lehrern und Schülern. Dazu gehören insbesondere die Information und der Meinungsaustausch über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.


Schulkonferenz

Das oberste Mitwirkungsgremium der Schule ist die Schulkonferenz, die sich an den Grundschulen zu gleichen Teilen aus Lehrerinnnen/Lehrern und Eltern zusammensetzt. Auf der ersten Schulpflegschaftssitzung zu Beginn jedes neuen Schuljahres werden 3 Elternvertreter in dieses Gremium gewählt. In der Lehrerkonferenz werden entsprechend 3 Lehrervertreter für dieses Gremium gewählt. Den Vorsitz der Schulkonferenz führt die Schulleiterin, die bei Abstimmungen nur für den Fall von Stimmengleichheit ein Stimmrecht hat, da dann ihre Stimme ausschlaggebend ist. Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und trifft Entscheidungen im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften.