Hinweis zu extremen Witterungsbedingungen

26. 01. 2023

Demnach entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren

(Rd.Erl. 12-51 Nr. 1, Abschnitt 2, Abs. 2.1).

Zu den Unwetterereignissen zählen:

  • (extrem) heftiger Starkregen,
  • schwere Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen,
  • schwere bis extreme Gewitter evtl., mit extremen Orkanböen/Starkregen,
  • (extrem) starker Schneefall evtl., mit Verwehungen,
  • Glatteis.
 

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